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Sozialtherapie

... in der Justizvollzugsanstalt Lingen


Sozialtherapeutische Einrichtungen dienen der Verringerung einer erheblichen Gefährlichkeit der Gefangenen für die Allgemeinheit und damit dem Opferschutz. Welche Täter in eine sozialtherapeutische Einrichtung gelangen und welche Richtlinien für die Behandlung gelten ist in den §§ 103 – 106 NJVollzG geregelt. Die Ziele und Grundsätze der Sozialtherapie sowie die Verlegung und Organisation der Behandlung sind in den niedersächsischen Ausführungsvorschriften für den Strafvollzug (NAV) festgelegt. Das Behandlungskonzept einer integrativen Sozialtherapie berücksichtigt internationale Erfahrungen und Forschungen im Bereich der Straftäterbehandlung. Das Zusammenwirken verschiedener Behandlungsmaßnahmen – insbesondere deliktorientierte Gruppenmaßnahmen, individuelle Psychotherapie, Soziales Training, Lernen im Alltag, Sport und Maßnahmen der Entlassungsvorbereitung – soll dazu beitragen, dass die Inhaftierten nach ihrer Entlassung in sozialer Verantwortung ohne Straftaten leben. Das Behandlungsteam erhält Supervision durch externe Fachkräfte und ist in fachlichem Austausch mit anderen Sozialtherapeutischen Einrichtungen sowie anderen Institutionen der Behandlung und Nachbetreuung. Besonders wenn spektakuläre Rückfalltaten bekannt werden, wird in der Öffentlichkeit die Frage nach dem Sinn der Behandlung Straffälliger gestellt. Häufig wird dann sehr schnell ein Einzelfall verallgemeinert. Das ist so verständlich, wie es wenig hilfreich ist. Die Frage ist, was wäre die Alternative? Nicht-Behandeln, weil das ja sowie so nichts bringt? Tatsächlich sollte eine Gesellschaft alle Möglichkeiten nutzen um auf Straftäter dahingehend einzuwirken, dass diese nach der Haft weniger gefährlich sind und sich nach ihrer Entlassung besser in der Gesellschaft zurechtfinden. Aus der Behandlungsforschung lässt sich ableiten, welche Maßnahmen besonders wirksam sind. Die Mitarbeiter der Sozialtherapeutischen Abteilung fühlen sich verpflichtet, ihre Behandlungsmethoden gemäß dem Stand der internationalen Forschung weiter zu entwickeln. Letztlich wird es aber nicht möglich sein, hundertprozentige Therapieerfolge zu erreichen. Erreichbar ist eine Reduzierung der Rückfallgefahr. Ein Restrisiko bleibt. Dies liegt in der Verantwortung der entlassenen Straftäter und ist auch eine Bürde, die die Gesellschaft trägt. Dies gilt für alle Straftaten, ganz gleich welcher Art.

Foto, auf dem die offene Eingangstür zur Sozialtherapie gezeigt wird (Zum Artikel über die Sozialtherapie) Bildrechte: JVA Lingen

Eingangsbereich der Sozialtherapie

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Peter Kurlemann

Sozialtherapeutische Abteilung
Kaiserstraße 5
49809 Lingen
Tel: 0591/9161-261

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