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Arbeitstherapeutische Beschäftigung

Die arbeitstherapeutische Beschäftigung der Inhaftierten ist eine Behandlungsmaßnahme im niedersächsischen Strafvollzug. Diese Maßnahme ist für Gefangene vorgesehen, die zwar durch das Niedersächsische Justizvollzugsgesetz zur Arbeit verpflichtet sind, aber aus den unterschiedlichsten Gründen nur eingeschränkt arbeitsfähig sind. Dies können physische oder psychische Defizite sein, die den Inhaftierten so stark beeinträchtigen, dass er nicht in der Lage ist, wirtschaftlich zu arbeiten. Hier steht vor allem der oft jahrelange Drogenkonsum vor der Inhaftierung im Vordergrund, der zu Beeinträchtigungen der Arbeitsleistung bzw. –fähigkeit führt.

In den Arbeitstherapiebetrieben in Lingen und Gr. Hesepe erhalten die Inhaftierten Gelegenheit ihre Belastbarkeit und Durchhaltefähigkeit zu trainieren. Schrittweise werden sie unter Anleitung von Bediensteten mit arbeitstherapeutischer Zusatzausbildung an die Arbeit herangeführt.

In der JVA Lingen - Hauptanstalt stehen 16 - 20 Arbeitsplätze für die arbeitstherapeutische Beschäftigung zur Verfügung. Die Abteilungen Gr. Hesepe und Lingen-Damaschke bieten jeweils nochmals 8 – 10 Inhaftierten einen arbeitstherapeutischen Arbeitsplatz.

Schmuckgrafik (Zum Artikel über arbeitstherapeutische Beschäftigung)   Bildrechte: JVA Lingen

Artikel aus der Arbeitstherapie

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