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Entlassungskoordination

Übergangsmanagement/Entlassungskoordination

Im Jahr 2009 wurde das Übergangsmanagement im niedersächsischen Justizvollzug installiert, um die bisher schon geleistete Entlassungsvorbereitung besser zu strukturieren.

Für die Wiedereingliederung in die Gesellschaft ist eine rechtzeitige Entlassungsvorbereitung besonders wichtig. Dazu arbeiten die Justizvollzugsanstalten, der Ambulante Justizsozialdienst Niedersachsen (AJSD) und die Anlaufstellen für Straffällige und Haftentlassene eng und kooperativ zusammen, um eine durchgängige Betreuung zu gewährleisten und das gemeinsame Ziel der Resozialisierung zu erreichen.

Zu den wesentlichen Aufgaben gehört, die Gefangenen bei der Ordnung ihrer persönlichen, wirtschaftlichen und sozialen Angelegenheiten zu beraten (§ 69 Abs. 3 Satz 1 NJVollzG).

Die Beratung erstreckt sich auf

· Benennung der für die Sozialleistungen zuständigen Stellen sowie die rechtzeitige Kontaktaufnahme (beispielsweise Arbeitsagentur/Jobcenter)

· die Unterkunftssuche,

· die Erlangung einer Arbeits- oder Ausbildungsstelle, eines Schulplatzes oder einer sonstigen Beschäftigungsform,

· die Kontaktaufnahme zu ambulanten Beratungsstellen und sonstigen an der Entlassungsvorbereitung beteiligten Behörden und Institutionen,

· die Beschaffung von Personalpapieren, Arbeitsbescheinigungen und Versicherungsunterlagen,

· die Regelung von Unterhaltsverpflichtungen, Schulden Wiedergutmachungsleistungen und anderen Zahlungsverpflichtungen,

· die Geltendmachung von Ansprüchen auf Transferleistungen sowie von Renten und Unterhaltsansprüchen.

Die Hilfe zur Entlassung ist darauf auszurichten, dass die Gefangenen in die Lage versetzt werden, ihre Angelegenheiten selbst zu ordnen und zu regeln (Vgl. §§ 68,69 NJVollzG und AV d. MJ v. 09.01.2018).

Die Begleitung und Umsetzung erfordert eine enge Vernetzung der Kooperationspartner. Deswegen haben sich landesweit zwischen den beteiligten Kooperationspartnern Justizvollzug, Straffälligenhilfe und ambulanter Justizsozialdienst Arbeitskreise gebildet, die Kooperationsvereinbarungen abgeschlossen haben (Kooperationsvereinbarung / Flyer ÜGM Seite 1/Seite 2).

Für die Einhaltung der Verbindlichkeit, der Sicherstellung von Qualitätsstandards und Optimierung der Kooperation wurden in allen Justizvollzugs- und Jugendanstalten Entlassungskoordinatoren und –koordinatorinnen als zentrale Ansprechpartner für das Übergangsmanagement benannt.

Die Entlassungskoordinatorin der JVA Lingen können Sie wie folgt erreichen:


Entlassungkoordination
Frau A. Seifert
Kirschenstraße 50
49744 Groß-Hesepe
Tel: 059379260153
ed.neshcasredein.zitsuj@trefies.nirtakenna
Stellv. Entlassungkoordination
Herr F. Koers
Kaiserstraße 5
49809 Lingen
Tel: 0591/9161-262
ed.neshcasredein.zitsuj@sreok.naibaf
Schmuckgrafik (Zum Artikel über Entlassungskoordination) Bildrechte: JVA Lingen

Weitere interessante Informationen finden Sie auf den Homepages des Ambulanten Justizsozialdienstes Niedersachsen und der Anlaufstellen für Straffälligenhilfe.

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